Am nördlichsten Punkt der Donau befindet sich das Fischwasser der Fischerinnung Donaustauf. Gelegen am Fuße der Walhalla bietet sich dem Betrachter eine malerische Flusslandschaft.
In den Gewässern der Innung ist auf einer Gesamtlänge von 6,4 Kilometern für jeden Angler ausreichend Platz vorhanden. Geprägt durch die Vielfalt von Fischarten in der Donau ist so mancher schöne Fang möglich.
Nicht nur Weissfische, Karpfen, Hechte und Aale sind in unserem Fischwasser zu Hause. Mit etwas Glück beißt auch ein schöner Zander oder ein kapitaler Waller an.
Verschaffen Sie sich einen geographischen Überblick auf Google Maps:
Im rot markierten Bereich befindet sich das Schonrevier, dort darf nicht gefischt werden. Im grün markierten Bereich befindet sich das Fischwasser. Die rot umrandeten Bereiche markieren die Inseln. Auf den Inseln darf nicht gefischt werden. Die Ortspunkte kennzeichnen die verfügbaren Parkplätze. Bei Satellitenansicht sind Abweichungen der Markierungen möglich.
Wegbeschreibung zu den Parkplätzen am nördlichen Flussufer, links beginnend:
Freizugänglicher Feldweg bei Sulzbach Richtung Donau in Höhe der Kurve bei der
Staatsstraße nach Altenthann.
Angepachteter Parkplatz beim Anwesen Weigert neben der Staatsstraße |
Parkschild aufgestellt.
Angepachteter Parkplatz in unmittelbarer Nähe des Donaudamms |
Zufahrt über die Staatsstraße beim ersten Anwesen in Demling von Richtung
Regensburg kommend | Hinweisschilder beachten.
Wegbeschreibung zu den Parkplätzen am südlichen Flussufer, links beginnend:
Direkt unter der Donaubrücke | Zufahrt über die alte aufgelassene Staatsstraße.
Schöpfwerk Sarching | Zufahrt zwischen Sarching und Sarchinger Weiher | Parkplätze am Schöpfwerk von uns aufgeschottert und beschildert.
Beim Friesheimer Biotop | Zufahrt beim Sarchingerweiher | Nach ca. 300 m
Parkschild | Bitte von der Ostseite her parken!
Slipanlage Friesheim beim Ortseingang Friesheim Richtung Sarching | Einfahrt zur
Slipanlage gesperrt | Parken vor der Slipanlage (linke Seite bei Pumpstation)
gestattet | Kein Parkschild der Genossenschaft, da allgemein zugänglich!
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⚠ Das Fischen darf vom Inhaber einer Angelkarte mit max. zwei Angelgerten vom Ufer ausgeübt werden.
⚠ Es gilt eine Fangbeschränkung auf 2 Raubfische pro Tag. In die Fangliste müssen alle Raubfische unmittelbar nach der Entnahme eingetragen werden.
⚠ Die Karte ist auf Verlangen den Kontrollpersonen vorzuzeigen.
⚠ Das Fischwasser beginnt bei Strom-km 2.363,80 (Friesheimer Kirchtum) und endet bei Strom-km 2.370,20 (ca. 500 m oberhalb der Donaustaufer Brücke) Gefischt werden darf auf beiden Ufern. Die gesetzten Betonsteine mit dem Zeichen "F.G." sind zu beachten. Ferner dürfen an der Umgehungsstraße Donaustauf der Schöpfwerksweiher und die zwei Weiher nördlich der Umgehungsstraße befischt werden, ebenso der Friesheimer Weiher (außerhalb des Dammes).
⚠ Das Fischen von der Donaubrücke aus ist verboten, außerdem im Donaustaufer Altwasser (Steinwurf beim Altwasserablauf ist Grenze), im Sarchinger Schöpfwerksweiher und im Friesheimer Biotop (innerhalb des Dammes).
⚠ Angeln von den Inseln aus ist nicht gestattet.
⚠ "Eisfischen" ist lediglich im Friesheimer Altwasser erlaubt.
⚠ Die Benutzung eines Bootes ist verboten, außer beim Erwerb einer Bootskarte.
⚠ Das Angelstecken bei Nacht, die Benutzung von Legangeln und Reusen und das Fischen mit Netzen jeglicher Art ist verboten.
⚠ Der Verkauf von Fischen ist dem Angler nicht gestattet.
⚠ Als Mindestmaß und Schonzeiten gelten die allgemeinen Bestimmungen der Landesfischerei-Ordnung mit Ausnahme von: Rutte 40 cm. In der Zeit vom 15.02. bis 31.05. ist das Blinkern und die Verwendung von Raubfischködern verboten.